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Autor Thema: Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit 2009  (Gelesen 335 mal)
SunnyLove
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« Antworten #3 am: Oktober 10, 2009, 15:09:53 »

Hallo liebe Carina,

gestern funktionierte der Link bei mir auch nicht, doch heute konnte ich das PDF abrufen und speichern. Werde in den nächsten Tagen mal ausführlicher lesen, mein erster Eindruck ist gut...danke Dir...

Liebe Grüße
Sunny
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colly
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« Antworten #2 am: Oktober 09, 2009, 00:00:48 »

hallo ihr beiden

bei mir hat es geklappt und es ist echt interressant was sich da tut, super diese infos
sind echt gut.

lg colly ( petra )
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jennebucker
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Unser Border-Colly Fino


« Antworten #1 am: Oktober 08, 2009, 23:52:04 »

Hallo Britney,

leider ist bei mir der Link leer. Könnntest Du da bitte den noch mals einstellen?

Danke und lg jennebucker
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Britney
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WWW
« am: Oktober 08, 2009, 22:44:04 »


Hallo ihr

Ich habe von "Forsea = Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V".eine sehr interessante Mail über die neuen Richtlinien zur Begutachtunge der Pflegebedürftigkeit vom August 2009.
Und Sie geben Tipps, damit jeder der eine Pflegestufe verdiehnt hat diese auch bekommen kann! Dürfte ja für so einige von Euch wichtig sein und das Thema ist ja immer wieder im Forum aktuell.

Zitat: Forsea: "auf den Seiten des Medinzinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.  befinden sich die neuen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches Stand August 2009:

Link: http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

Für die betroffenen Mitglieder wichtig für das Verständnis, wie Begutachtungen ablaufen und wie Sie selbst dafür Sorge tragen können, dass das angestrebte Begutachtungsergebnis erreicht werden kann (oder die Erklärung dafür, warum es nicht "geklappt" hat). Eine der gravierensten Änderungen findet sich auf der Seite 50 der neuen Richtlinien:

Der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Zeitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Toilettengang 6 mal täglich zusammen 1 Minute).
Bisher wurden die Zeiten einzeln auf volle Minuten gerundet und dann addiert (im obigen Beispiel 6 x eine Minute = 6 Minuten). Diese Verfahrensänderung kann ohne Bedarfsänderung oder bei leichter Bedarfserhöhung dennoch zum Verlust einer Pflegestufe führen. Diese versteckte Sparmaßnahme ist ein "Last-Minute-Geschenk" der scheidenden großen Koalition!
Für nicht von der Pflegeversicherung betroffenen Mitglieder ein Beispiel dafür, wie der Bedarf eines Menschen in Module zerlegt und fabrikmäßig gehandhabt wird.

Hier hat die Pflegeversicherung sehr viel zur Entmenschlichung der Pflege in Anstalten beigesteuert. Zusammen mit Haftungsregelungen geriet der Mensch gegenüber der Dokumentation seiner Bedürfnisse ins Hintertreffen. Die Pflegeversicherung ist derzeit in ihrer Konzeption als Mini-Teilkasko-Versicherung nicht zu ändern. Wir alle müssen jedoch Sorge dafür tragen, dass diese Denkweise nicht auch noch in Bereiche streut, in denen heute die Pflicht zur Bedarfsdeckung besteht. Denn, sollte sich die FDP mit ihrem - bisher in unseren Bereichen noch nicht im Detail erklärten - Bürgergeld in den Koalitionsvereinbarungen durchsetzen, befürchten wir darin das Ende dieser Bedarfsdeckung. Sofern diese Vermutung zutrifft, hoffen wir auf die Standhaftigkeit der CDU/CDU in den Koalitionverhandlungen.


Liebe Grüße und ich hoffe es nützt Euch!

Carina

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